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18. Oktober 2008

Blaue kennen die Verfassung nicht!

Der FPÖ-Klubobmann Fritz Amann kennt offensichtlich die Verfassung nicht. Laut ORF hat er mir heute vorgeworfen (hier die Meldung wörtlich), meine Ablehnung von Martin Graf als 3. Nationalratspräsident sei ein Verstoß gegen die Verfassung.
Zur Aufklärung an alle blauen Recken: Es ist bestenfalls ein ungeschriebenes Gesetz, dass der drittstärksten Partei das Amt des oder der dritten Nationalratspräsidenten/-in zukommt, in der Verfassung ist das nicht verankert. Prinzipiell ist aus meiner Sicht das Vorschlagsrecht der FPÖ dann zu akzeptieren, wenn der Kandidat oder die Kandidatin ein unzweifelhaftes Verhältnis insbesondere zur Zeit des Nationalsozialismus haben: Das ist bei Martin Graf aber ganz sicher nicht der Fall (siehe gestrigen Blog-Eintrag).
Interessant wäre zu wissen, wie die anderen Vorarlberger Nationalratsabgeordneten die Sache sehen: Werden sie Martin Graf wählen oder nicht? Sind sie bereit, das auch öffentlich zu begründen? Ich bleibe dabei: Gerade für die Republik Österreich ist es von ganz besonderer Wichtigkeit, dass ihre RepräsentantInnen ein unzweifelhaftes und demokratischen Grundsätzen verpflichtetes Verhältnis zur Vergangenheit haben. Bei Martin Graf ist das nicht der Fall!

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Kommentare
Elmar Zuchristian (Gast) - 19. Okt, 09:33

Ablehnung ist kein Verstoß gegen die Verfassung, ein Verbot hingegen schon

Kein Mensch behauptet, dass eine Ablehnung eines Kandidaten zum 3. Nationalratspräsidenten ein Verstoß gegen die Verfassung sei. Amann sagt vielmehr, wenn man dem Martin Graf die Kandidatur verbieten wolle, dass dies ein Verstoß gegen die Verfassung sei.

Im übrigen hat sich Martin Graf klar von allen Formen des politischen Fanatismus, Rassismus und Antisemitismus sowie alle im Namen einer fehlgeleiteten Ideologie verübten Verbrechen distanziert. Da wäre es nicht einmal mehr notwendig gewesen, die Verbrechen des Nationalsozialismus explizit hervorzuheben. Und auch dieses hat er getan.

Dennoch bleibt es jedem einzelnen Abgeordneten unbenommen, für oder gegen Graf zu stimmen. Das Ergebnis, wie immer es ausfällt, ist aber als verfassungskonform zu respektieren.

harald.walser - 19. Okt, 11:35

Das stimmt nicht ganz, Herr Zuchristian!

Amann wird im ORF wörtlich so zitiert: "Wenn Walser dem vom Volk gewählten FPÖ-Abgeordneten Martin Graf die Kandidatur zum dritten Nationalratspräsidenten verbieten wolle, (...) ignoriere (er)damit auch die Verfassung, auf die Walser in Kürze vereidigt werde."
Und die Stellungnahmen zur NS-Zeit von Martin Graf sind alles andere als klar. Deutlich wurde das bei einem Interview in der ZiB 2:

Wolf Armin (ORF) ... Ich würde Sie nur gern eine Frage noch zum Schluss fragen: Ihr Parteikollege John Gudenus hat sehr viel Aufsehen gemacht eben vor einem Jahr, als er die Existenz der Gaskammern bezweifelt hat. Bezweifeln Sie die auch?
Graf Martin (FPÖ) Herr Wolf, ich würde gerne auch darüber sprechen, warum die Pensionisten letztes Jahr nur 1,6 Erhöhung bekommen haben und alle andere Arbeitnehmer in Österreich wesentlich mehr.
Wolf Armin (ORF) Ist meine Frage, ist meine Frage für Sie so schwierig?
Graf Martin (FPÖ) Nein, aber wir müssen uns schon an Spielregeln halten. Sie haben mich als Ausschuss-Vorsitzender eingeladen und dazu nehme ich Stellung. Und zu allen anderen Dingen nehme ich jetzt keine Stellung und keinen Kommentar ab.
Wolf Armin (ORF) Sie möchten nichts dazu sagen.
Graf Martin (FPÖ) Na ich könnte über die Pensionsanpassungen auch der Pensionisten reden.
Wolf Armin (ORF) Ich dachte zu allen anderen Dingen wollen Sie nichts sagen.
Graf Martin (FPÖ) Ja, Themen die mich interessieren würde ich gerne machen.
Wolf Armin (ORF) Gut, ich danke Ihnen für Ihren Besuch im Studio.
Graf Martin (FPÖ) Danke."
Kommentar notwendig? Ich glaube nicht!
Elmar Zuchristian (Gast) - 19. Okt, 14:17

Kommentar nicht notwendig, denn Ihre Zeilen bestätigen mich voll uns ganz

Im ersten Absatz übernehmen Sie meine Worte.

Und bezüglich der Zib 2 Sendung fehlt das Datum. Das war sicher zur Zeit, als Martin Graf als Vorsitzender des Banken -UA bei Armin Wolf in der Zib2 war. Da hätte ich mir von Armin Wolf auch nicht zum Abschluss eines Gespräches das Thema zum Abschluss vorgeben lassen.

Da werden Sie auch noch drauf kommen, dass es in Wien nicht, wie derzeit in Vorarlberg reicht, bei möglichst vielen Pressekonferenzen aufzutreten, um politische Karriere zu machen. In Wien ist das diesbezügliche Pflaster härter. Wenn man da als Politiker sich von den Journalisten die Themen diktieren lässt, noch dazu von einem "Fuchs", wie Armin Wolf, da kann man schon gewaltig in Schwierigkeiten kommen.
Raphael (Gast) - 20. Okt, 05:32

zib2 interview

@Elmar Zuchristian, das zib2 interview war erst vergangene Woche als er sich zum 3. NR-Präsidenten beworben hatte. Und nein, es ist überhaupt nicht "hart" auf diese Frage zu antworten. Niemand sollte "Schwierigkeiten" haben diese einfache Frage zu beantworten.
harald.walser - 19. Okt, 18:23

Im 1. Absatz widerlege ich die Aussage von Amann,

denn mit der Verfassung hat das nichts zu tun, ob Graf gewählt wird oder nicht. Wenn Sie das auch so sehen, freut es mich.
Das ZiB-2-Interview stammt in der Tat aus der Zeit des U-Ausschusses (08.11.2006), ändert das etwas an Grafs problematischem Verhältnis zur NS-Zeit?
Da hätte ich noch ein anderes Zitat aus jüngster Zeit (1.10.2008), wo er sich ebenfalls ZiB-2 erst nach hartnäckigem Nachfragen zu den Opferzahlen des Holocaust zur Aussage zwingen ließ: „Ich bezweifle nicht, dass Massen vernichtet wurden. Wenn sie so wollen, waren es Millionen.“ Kein Wort über Juden als Opfer („Massen“), keine Betsätigung der Ergebnisse historischer Forschung. Nein, Martin Graf ist nicht wählbar!

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