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26. Oktober 2008

Zur Erinnerung: Wir haben heute unseren Nationalfeiertag!

Kaum jemand weiß, warum der 26. Oktober unser Nationalfeiertag ist. Ein kurzer Rückblick: Nach der NS-Diktatur hatte Österreich bis 1955 keinen offiziellen Staatsfeiertag. Zur Diskussion stand lange die Wiedererrichtung der 2. Republik oder ein „Tag der Befreiung“ vom Nationalsozialismus, doch nach anfänglich enthusiastischen Feierlichkeiten verlor diese Idee angesichts der lange dauernden Besatzung unseres Landes durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges an Akzeptanz in der Bevölkerung.
Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 wurde zuerst der 25. und dann zehn Jahre lang der 26. Oktober als „Tag der Fahne“ begangen, weil an diesem Tag im Jahr 1955 der österreichische Nationalrat das Gesetz über die „immerwährende Neutralität“ beschlossen hat. Erst als Mitte der Sechzigerjahre Antisemitismus und rechtsextremistische Strömungen wieder stärker wurden, wollten Regierung und Parlament ein Zeichen setzen und als deutliches Signal gegen den Deutschnationalismus bewusst einen „National-“ und nicht nur einen „Staatsfeiertag“ festlegen: In ausdrücklicher Erinnerung an das Neutralitätsgesetz entschied man sich für den 26. Oktober.
Und heute? Der Nationalfeiertag ist weitgehend sinnentleert. Umfragen belegen, dass große Teile der Bevölkerung gar nicht wissen, was an diesem Tag eigentlich gefeiert wird. Unser Staat ist nicht eben gesegnet mit identitätsstiftenden Ereignissen der jüngsten Vergangenheit, die über alle weltanschaulichen Lager hinweg zum Anlass für Feierlichkeiten genommen werden können.
Übermorgen soll mit Martin Graf das Mitglied einer rechtsextremen Organisation zum 3. Nationalratspräsidenten gewählt werden. Das ist eines der Ergebnisse unseres schlampigen Umgangs mit der Vergangenheit - speziell der „braunen“. Eine Grundsatzdiskussion über die gemeinsamen Werte dieser Republik würde uns gut tun!
Oder sollen wir auf die vielleicht schmerzliche Diskussion verzichten, unserem Ruf als Operettenstaat gerecht werden und es gleich so machen wie die Bad Ischler? Die feiern am 18. August noch immer den Staatsfeiertag der untergegangenen Monarchie und den Geburtstag des ehemaligen Kaisers Franz-Joseph – und machen diesen Tag zu einer lukrativen folkloristischen Touristenattraktion!

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Kommentare
Elmar Zuchristian (Gast) - 26. Okt, 11:18

Nationalfeiertag ein Fest der Neutralität?

Österreich ist spätestens seit der Änderung des Art. 23f B-VG nicht mehr neutral:

Artikel 23f. (1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Nizza mit. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 17 Abs. 2 dieses Vertrages sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschaftsbeziehungen zu einem oder mehreren dritten Ländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. Auf Beschlüsse des Europäischen Rates über eine gemeinsame Verteidigung ist Art. 50 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden.
(2) Für Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V sowie für Beschlüsse im Rahmen der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen auf Grund des Titels VI des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Nizza gilt Art. 23e Abs. 2 bis 5.
(3) Bei Beschlüssen betreffend friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen sowie bei Beschlüssen gemäß Art. 17 des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Nizza betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik ist das Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesminister auszuüben.
(4) Eine Zustimmung zu Maßnahmen gemäß Abs. 3 darf, wenn der zu fassende Beschluss eine Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen bewirken würde, nur unter dem Vorbehalt gegeben werden, dass es diesbezüglich noch der Durchführung des für die Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen in das Ausland verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens bedarf.

Die furchtbaren Verbrechen der NS-Zeit dürfen besonders am Nationalfeiertag nicht vergessen werden.
Die Instrumentalisierung derselben zur Erreichung bestimmter Zwecke, sei sie nun politisch- oder gewinnorientiert sollte aber unbedingt beendet werden.

harald.walser - 26. Okt, 16:48

Verfassungsjuristen sehen das anders!

Neutralität ist immer etwas, das interpretierbar ist. Ich halte das für vernünftig, denn ein gemeinsames Auftreten der EU in der Welt ist aus meiner Sicht wünschenwert. Solange Österreich an keinen Kriegshandlungen teilnimmt (außer ev. friedenssichernde Einsätze im Auftrag der UNO) und keine fremden Truppen auf seinem Terrirotium stationiert hat, ist die Neutralität aufrecht.
Raimund Bahr (Gast) - 27. Okt, 14:16

Kaiser als Kriegstreiber

Da kann ich nur zustimmen. Ich habe am 18. August den Kaiser als Kriegstreiber auf meinem Blog bezeichnet und dafür von der Tourismuswritschaft ziemliche Prügel einstecken müssen.
Wer sich für den Vorgäng interessiert:
https://www.gemeinde-stwolfgang.com/article-22042439.html

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