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20. November 2008

Sonderpädagogischer Förderbedarf: Bericht aus Wien!

Was tut man so den ganzen Tag als Abgeordneter in Wien? Zumindest langweilig wird mir nicht. Dabei nimmt derzeit die parlamentarische Arbeit nicht den großen Teil der Arbeit in Anspruch.
Ein Beispiel: Das Recht auf sonderpädagogische Förderung wird durch die mangelnde Bereitstellung von Werteinheiten für Begleit- und FörderlehrerInnen untergraben. Derzeit geht das Unterrichtsressort davon aus, dass nur 2,7% der SchülerInnen einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Tatsächlich sind es aber weit mehr, etwa 3,5%. Darüber hinaus benötigen auch SchülerInnen mit Schwächen in der Unterrichtssprache und besonders begabte SchülerInnen besondere Betreuung. Ebenso benötigen SchülerInnen nach längeren Abwesenheiten, etwa durch Auslandsaufenthalte, Schüleraustauschprogramm oder Krankheiten, Begleitung und Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Schulalltag.
Zwar wird von einigen Experten die bestehende Kontingentierung der Planstellen kritisiert und stattdessen ein am individuellen Bedarf orientiertes Zuteilungssystem gefordert, die Anhebung der SPF-Quote würde aber schon ein erster Schritt in Richtung Bedarfsdeckung geben und ließe sich kurzfristig umsetzen.
Ebenfalls benötigt wird der Einsatz von nichtpädagogischem Personal für unterstützende Tätigkeiten. Als wesentlicher Faktor für das Gelingen von Integration wird die Teamarbeit von Lehrern erachtet, insbesondere das Teamteaching Modell, wenn dieses mit genügend Ressourcen ausgestattet ist. Mehr Ressourcen für den Aspekt der Vernetzung, der Unterstützung, Fortbildung und Supervision im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik ist ebenfalls eine oft gebrachte Forderung.
Daher möchte ich mit meinen KollegInnen im Klub den folgenden Entschließungsantrag einbringen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einem ersten Schritt das Berechnungsmodell für personelle Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf, das bundesweit von 2.7% der Schülerpopulation ausgeht, auf 4,5 % der Schülerpopulation anzuheben. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert Maßnahmen zu entwickeln, um mittelfristig eine bedarfsgerechte Zuteilung personeller Ressourcen unter Berücksichtigung der konkreten Situation, den Einsatz von nichtpädagogischen Personal für unterstützende Tätigkeiten sowie das Teamteaching Modell zu ermöglichen."
Für kritische Rückmeldungen aus der Praxis bin ich dankbar!

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Kommentare
Kurt Greussing (Gast) - 20. Nov, 07:57

Gegen die amtliche Feststellung von "Behinderung"!

Von Leuten aus der Praxis wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Zuteilung sonderpädagogischer Förderung daran gebunden ist, dass VON AMTS WEGEN jeweils individuell eine entsprechende Behinderung des Schülers bzw. der Schülerin festgestellt wird. Mit andern Worten und im umgangssprachlichen Klartext: Wer sonderpädagogisch gefördert werden will oder soll, muss sich zuerst von der Behörde für deppert erklären lassen.

Das ist ein unhaltbarer - und entwürdigender - Zustand, der zudem viele Eltern dagegen opponieren lässt, dass ihrem Kind unter solchen Bedingungen geholfen wird. Natürlich will die öffentliche Hand, die die (Sonder-)Mittel verteilt, sichergestellt haben, dass nur etwas bekommt, wer etwas braucht. Doch könnte eine passgenaue Mittelzuweisung genauso gut durch Organe der Schulen selbst erfolgen - ohne individuelle Stigmatisierung.

Ein Beispiel, wie's gehen kann, ist die Vergabe der Mittel für Psychotherapie im sozialen Netz Vorarlbergs: Dort werden (etwa vom IfS) die Fälle mit der Landesverwaltung anonymisiert, also ohne Namensnennung der Klient/inn/en, abgerechnet. Andernfalls würde wohl kaum jemand - verständlicherweise - solche Dienste in Anspruch nehmen. Warum ist das in der Pflichtschule nicht auch möglich?

Deshalb mein Vorschlag: Im Antrag der Grünen den Verzicht auf die amtliche Feststellung von Behinderung fordern und statt dessen die Kontrolle über die korrekte Mittelverwendung an die Schulen oder an eine externe Instanz (z.B. anerkannte Sozialberatungen) delegieren, sodass nicht mehr eine aktenkundige Stigmatisierung der sonderpädagogisch Geförderten erfolgt.

harald.walser - 20. Nov, 10:40

Guter Hinweis,

herzlichen Dank. Wir werden das in den Antrag aufnehmen.

arnobraendle.com (Gast) - 21. Nov, 08:27

Grundversorgung

Sonderädagogischer Förderbedarf, als Begriff ein Unding, doch die Notwendigkeit steht ausser Frage. Ohne Zweifel gibt es Schülerinnen und Schülerinnen, die mehr Förderung nötig haben als andere. Oft kommt es aber vor, dass ein Schüler befristet für eine bestimmte Lebensphase, z. B. nach dem Tod eines Elternteils, nach der Trennung der Eltern oder nach Krankheit, besonderer Unterstützung bedürfen. Dann sollte unkompliziert und rasch geholfen werden. Bürokratische Hürden generieren zusätzliche Kosten und verzögern den Ablauf. Die amtliche Feststellung der Bedürftigkeit, wie von Dr. Greussing angesprochen, ist zu vermeiden. Lediglich, wenn es darum geht, ein Kind mit Handicap zu integrieren, ist ein amtlich festgestellter Status vorstellbar.
Jede Schule, oder genauer gesagt, jede Stufe sollte einen Pool an Stunden zur Verfügung haben. Dabei denke ich an eine ca. 3 Wochenstunden / 20 Schülerinnen und Schüler. Mit diesem Pool können die alltäglich anfallenden Förderaufgaben bewältigt werden. Dabei können Lernschwache genau so profitieren wie Hochbegabte. Eine Stigmatisierung fällt weg. Und sollte es einmal keinen besonderen Bedarf geben (wird leider nicht oft der Fall sein), profitieren alle Schülerinnen und Schüler von der Möglichkeit des Teamteachings. Für besondere Unterstützungsangebote, wie Logopädie, Legasthenietraining o. ä. soll es aber weiterhin die Möglichkeit geben, nach Abklärung per Antrag zusätzliche Fördermöglichkeiten zu schaffen.
Wenn, wie bei solchen Debatten nicht anders zu erwarten, die Sprache auf die Kosten kommt, muss man als Argument anführen, dass schnelle Förderung billiger kommt als die Behebung von Folge- und Spätschäden (wenn diese überhaupt noch zu „reparieren“ sind).

ferromonte - 22. Nov, 11:45

guter vorschlag arno, danke (notiere mir ein plus). :-)

was die psychotherapie betrifft: hier ist ein fast noch grösserer umdenkprozess nötig, denn psychotherapie ist nicht nur ein unschätzbares hilfsmittel für menschen in aktuellen krisen und veränderungsprozessen, sondern eben auch ein heilmittel. dass generell in breiten schichten unserer "gesellschaft" menschen mit "psychischen problemen" abgewertet und stigmatisiert werden, ist ein anachronistischer zustand, der zusätzlich destruierend wirkt und schlicht unerträglich ist - und gleichzeitig mit etwa den geringeren löhnen für frauen schon gestern beseitgt sein sollte.
nur sitzt die angst vor den schmerzlichen und leidvollen gefühlen so tief, dass der ganze komplex um die psychotherapie eigentlich fast ein tabu bleibt und in den psychiatrischen bereich als horrorszenario verdrängt wird. klingt übertrieben, ist es aber leider nicht.

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