Kommentare
Gerhard Metzler, Wolfurt (Gast) - 14. Jul, 15:53
Bitte um Aufklärung
Sehr geehrter Herr Dr. Walser!
Nochmals kurz zu Ihrem vorletzten Eintrag (Fall Mayrhofer), da ich mir nicht sicher bin, ob Sie auch noch auf alte Einträge eingehen: Ich erinnere mich, dass auch in diesem Blog hier der Politologe Dr. Kurt Greussing als Anzeiger der Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch in Erscheinung trat, nunmehr werden aber Sie, Herr Dr. Walser, in den Medien als Anzeiger genannt - bitte um Aufklärung, da der Verdacht im Raume steht, Sie schmücken sich in der Sache mit fremden Federn!
Danke im Voraus und freundliche Grüße
Nochmals kurz zu Ihrem vorletzten Eintrag (Fall Mayrhofer), da ich mir nicht sicher bin, ob Sie auch noch auf alte Einträge eingehen: Ich erinnere mich, dass auch in diesem Blog hier der Politologe Dr. Kurt Greussing als Anzeiger der Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch in Erscheinung trat, nunmehr werden aber Sie, Herr Dr. Walser, in den Medien als Anzeiger genannt - bitte um Aufklärung, da der Verdacht im Raume steht, Sie schmücken sich in der Sache mit fremden Federn!
Danke im Voraus und freundliche Grüße
harald.walser - 14. Jul, 19:09
Sehr geehrter Herr Metzler!
Ihre Sorge ist nicht berechtigt, meines Wissens hat Kurt Greussing keine Anzeige erstattet. Vielleicht nimmt er ja selbst Stellung. Meine Anzeige vom 10. Februar 2010 können Sie hingegen gerne herunterladen: https://haraldwalser.twoday.net/stories/6182237/
Kurt Greussing (Gast) - 14. Jul, 22:01
Ehre, wem Ehre gebührt ...
.. aber in diesem Fall gebührt sie Harald Walser. Ich hatte 2008 eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdachts auf Verhetzung durch vol.at-Poster an die Staatsanwaltschaft gerichtet, die auch zu entsprechenden Ermittlungen und zu einem Verfahren führte (https://www.malingesellschaft.at/aktuell/weiteres/26.06.2008-vol.at-postings-verdacht-auf-verhetzung-und-gefaehrdung-der-koerperlichen-sicherheit-anzeige-an-die-staatsanwaltschaft ).
Übrigens: Den Blasphemie-Paragraphen (§ 188 StGB) halte ich für einen Unfug der Sonderklasse. Eine religiöse Lehre verdient keinen anderen Schutz als eine säkulare - nämlich gar keinen. Verhetzung (§ 283 StGB) hingegegen bezieht sich - trotz vager Formulierung des Gestzes - auf konkrete Gruppen von Menschen (u.a. auch Religionsgemeischaften), die ein Recht haben, vor allem vor Aufrufen zu Gewalt und anderweitiger gefährlicher Drohung geschützt zu werden.
Übrigens: Den Blasphemie-Paragraphen (§ 188 StGB) halte ich für einen Unfug der Sonderklasse. Eine religiöse Lehre verdient keinen anderen Schutz als eine säkulare - nämlich gar keinen. Verhetzung (§ 283 StGB) hingegegen bezieht sich - trotz vager Formulierung des Gestzes - auf konkrete Gruppen von Menschen (u.a. auch Religionsgemeischaften), die ein Recht haben, vor allem vor Aufrufen zu Gewalt und anderweitiger gefährlicher Drohung geschützt zu werden.
Metzler (Gast) - 15. Jul, 01:48
Fall Mayrhofer
Herzlichen Dank an Dr. Greussing und Dr. Walser für die Klärung - da ist mir offensichtlich etwas in der Erinnerung durcheinandergekommen!
Übrigens entnehme ich der Sachverhaltsdarstellung von Dr. Walser, dass Herr Mayrhofer einen akademischen Grad hat - abgesehen davon, dass man meines Wissens nach bei der Sponsion "schwört" sich zukünftig des Titels würdig zu verhalten wäre es m.E. lohnenswert zu prüfen ob er diesen Titel überhaupt zurecht führt. Bei der Hirnlosigkeit seiner damaligen Aussagen bestehen da zumindest von meiner Seite ziemliche Zweifel...
Wie auch immer, alles Gute Euch beiden!
Übrigens entnehme ich der Sachverhaltsdarstellung von Dr. Walser, dass Herr Mayrhofer einen akademischen Grad hat - abgesehen davon, dass man meines Wissens nach bei der Sponsion "schwört" sich zukünftig des Titels würdig zu verhalten wäre es m.E. lohnenswert zu prüfen ob er diesen Titel überhaupt zurecht führt. Bei der Hirnlosigkeit seiner damaligen Aussagen bestehen da zumindest von meiner Seite ziemliche Zweifel...
Wie auch immer, alles Gute Euch beiden!
Reden, Anträge und Ausschussarbeit
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