Lehren aus dem „Fall Cain“ ziehen!
harald.walser | 27. Mär, 09:17 | 0 Kommentare
Im Jänner 2011 hat der „Fall Cain“ Vorarlberg erschüttert. Ein dreijähriger Bub wurde von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt, sein sechsjähriger Bruder musste zusehen. In Vorarlberg hat man daraus die Lehren gezogen und die Ergebnisse einer eigens eingesetzten ExpertInnenkommission „für lückenlose Aufklärung und Aufarbeitung der Informationsflüsse“ bereits fast zur Gänze umgesetzt - leider gilt das nicht für die Bundesebene. Die Kommission machte insgesamt 14 Vorschlägen, darunter:
- verbesserte Einschaumöglichkeiten in verschiedene Datenregister,
- Überarbeitung der fachlichen Standards,
- zusätzliche Angebote bei Kinderschutz (Kompetenzzentrum für Kinderschutzfragen ist im Aufbau) sowie
- Täterarbeit (Institut für Sozialdienste) und
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei den SozialarbeiterInnen der Bezirkshauptmannschaften.
Besonders heftigen Widerstand gab es auf Bundesebene leider bei den aufgeweichten
- Verschwiegenheits- und Meldepflichten sowie das
- Vier-Augen-Prinzip für SozialarbeiterInnen. Es ist im Bundesgesetz nur „erforderlichenfalls" vorgesehen statt durchgehend.
Ich habe im Parlament den Antrag eingebracht, dass diese in Vorarlberg umgesetzten Vorschläge auch im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz berücksichtigt werden („Einarbeitung der Erkenntnisse der Experten/innenkommission zum "Fall Cain" in das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (1489/A(E))“). Der besserer Schutz von Kindern sollte uns das wert sein!
Leider blieb der Antrag ohne Erfolg: Was die ÖVP in Vorarlberg einsieht, verhindert sie wieder einmal auf Bundesebene.
Gerade für diese Kinder sollte gelten, was in meinem Motto für die „Grüne Schule“ zum Ausdruck kommt: „Kein Kind zurücklassen!“
Kinder werden in Österreich mit sechs Jahren schulpflichtig, bringen aber unterschiedlichste Vorkenntnisse in die Schule mit. Abhängig von der Bildung der Eltern, der sozialen Situation der Familie, der Dauer des vorangegangenen Kindergartenbesuchs und der individuellen Entwicklung des Kindes liegen die Entwicklungsstände bis zu zwei Lernjahre auseinander. Während einige SchülerInnen kaum mit Schreibutensilien, Klebstoff und Schere umgehen können, beherrschen andere schon die Grundrechnungsarten oder können fließend lesen und schreiben. Die Feststellung der Schulreife erfolgt bei der Schuleinschreibung im März des Jahres, in dem der Schulbesuch beginnt. Im „Morgenjournal“ konnte ich heute unser Modell für eine „flexible Schuleingangsphase“ erläutern: „
In den letzten Wochen scheint es bei den Wiener Philharmonikern zu einem Umdenken gekommen sein. Man stellt sich nun dem Kapitel „NS-Zeit“ („
Seit 1989 organisiert Hannes Schwantner Fortbildungsseminare für LehrerInnen. Auf eines möchte ich heute hinweisen: „Auschwitz – Geschichte, Gedenken und Bildung“. Es findet vom 26. August 2013 – 30. August 2013 in Oświęcim/Krakau statt.
Wirklich überraschend ist es nicht, wenn der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Fritz Neugebauer, meint, das Inkrafttreten des neuen Lehrerdienstrechts im Herbst 2013 sei „schon lange illusorisch“ („
Reden, Anträge und Ausschussarbeit