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15. Juni 2011

„Ariernachweis“: Herr Graf, nehmen Sie Stellung!

OlympiaDie „Olympia“ (Bild rechts) ist eine Wiener Burschenschaft mit eindeutig rechtsextremer Ausrichtung (Wiener akademische Burschenschaft Olympia). Sie hat dennoch sehr prominente Mitglieder - etwa den von SPÖ und ÖVP zum Dritten Nationalratspräsidenten gewählten Martin Graf und weitere hochrangige FPÖ-Abgeordnete wie Harald Stefan. Soweit so unappetitlich.
Die Olympia ist auch Mitglied in der Deutschen Burschenschaft. Laut „Spiegel“ soll beim nächsten „Burschentag“ folgender Antrag beschlossen werden: „Beispielsweise weist eine nichteuropäische Gesichts- und Körpermorphologie auf die Zugehörigkeit zu einer außereuropäischen populationsgenetischen Gruppierung und damit auf eine nicht deutsche Abstammung hin.“ So jemand könne nicht dem deutschen Volk angehören.
Dieser Rassismus ist bereits geübte Praxis. Einer Verbindung droht nämlich der Ausschluss aus dem Dachverband, weil eines seiner Mitglieder „asiatische Gesichtszüge“ aufweise („Burschenschafter streiten über "Ariernachweis"“). Der Makel des deutschen Staatsbürgers: Seine Eltern stammen aus China, er hätte somit (!) nie aufgenommen werden dürfen! Soweit so skurril.
Was allerdings weniger belanglos ist: Wie steht der 3. Präsident des östereichischen Nationalrats, Martin Graf, zum „Ariernachweis“ in seinem Dachverband? Herr Graf, nehmen Sie Stellung!
Und eines muss immer wieder betont werden: ÖVP-Obmann Spindelegger schließt eine Koalition mit einer FPÖ wie dieser nicht aus!
14. Juni 2011

„Deutscher Schulpreis“ - Modell für Österreich?

Nuernberger-TrichterDas wäre doch auch eine Idee für Österreich! Nein, nicht der „Nürnberger Trichter“, sondern der „Deutsche Schulpreis“. Denn es gibt nicht nur in Deutschland Schulen, die sich den Herausforderungen der Zeit stellen, sondern auch in Österreich: Schulen mit neuen Konzepten und erfolgreicher Praxis, Schulen, die begeistern, Lernfreude wecken, Perspektiven geben und Schule zu neuem Leben erwecken.
Solche Schulen werden bei unserem nördlichen Nachbarn mit dem „Deutschen Schulpreis“ ausgezeichnet. Dabei erhalten jedes Jahr die besten deutschen Schulen neben einer Auszeichnung auch respektable Gelder (bis zu 100.000,- €). Zudem unterstützt die Akademie des Deutschen Schulpreises andere Schulen dabei, von den Preisträgerschulen zu lernen.
Hier zum Nachhören ein Beitrag des Hessichen Rundfunks: „Schule 2011“.
Die Situation ist vergleichbar mit der Situation in Österreich: Das neue hessische Schulgesetz setzt auf Bildungsstandards. Die sollen den bisher vermittelten Wissenskanon ersetzen. Die Schüler sollen in Zukunft Kompetenzen erwerben. Es geht um so genannte „Soft Skills“ - um soziale Kompetenz, die den alten „Nürnberger Trichter“ ersetzen soll. Und noch etwas: So etwas wie den Deutschen Schulpreis sollten wir auch in Österreich verwirklichen!
Für uns Grüne in Österreich gilt jedenfalls: „Kein Kind zurücklassen!“
13. Juni 2011

Aufsteigen mit einem „Fünfer“!

Lehrer-LaempelWer etwas leisten soll, muss bekanntlich aufstehen und darf nicht sitzen bleiben. Theoretisch weiß das auch die Ministerin und fordert ein Ende des Sitzenbleibens, praktisch geschieht aber nichts. Ich habe daher heute in einem ORF-Interview folgenden Appell formuliert:
Ich fordere die Lehrkräfte auf, generell alle Schülerinnen und Schüler mit nur einem Nicht genügend aufsteigen zu lassen. Ein pädagogischer Nutzen des Sitzenbleibens ist nur in ganz wenigen Fällen vorhanden. Wegen einer Schwäche in einem Fach auch alle anderen, positiv abgeschlossenen Fächer ein ganzes Jahr lang wiederzukäuen, ist leistungsfeindlich, demotivierend und darüber hinaus teuer.
Derzeit entscheidet die Klassenkonferenz darüber, ob SchülerInnen mit einem Nicht genügend aufsteigen dürfen oder nicht. Österreichweit profitieren 12.500 und somit etwa die Hälfte der SchülerInnen mit einem Nicht genügend von der sogenannten „Aufstiegsklausel“: An einigen Schulen steigen fast alle Betroffenen auf, an anderen fast keine. Das ist ungerecht und sachlich nicht zu rechtfertigen. Dabei gibt der Erfolg dieser Regelung Recht, denn derzeit schaffen vier von fünf SchülerInnen mit der „Aufstiegsklausel“ im nächsten Jahr das Klassenziel problemlos.
Das automatisches Aufsteigen mit einem „Fünfer“ würde zudem allen helfen: den SchülerInnen, die sich auf das nächste Schuljahr konzentrieren können, ihren Familien, die sich viel Stress im Sommer ersparen, und auch den LehrerInnen, denen eine schwere Gewissensentscheidung abgenommen wird. Begleitend brauchen wir zu Beginn des folgenden Schuljahres Förderunterricht im Ausmaß von mindestens zehn Stunden, damit die SchülerInnen leichter Anschluss finden. Das sei leicht zu finanzieren, denn mein Vorschlag entlastet das Unterrichtsbudget sogar. Pro SchülerIn liegt beispielsweise die durchschnittliche Ausgabe pro Jahr an einer HTL bei bis zu 15.000 Euro.
Es ist Zeit für einen mutigen Schritt der Lehrkräfte: Wenn sich die Regierung mit Ankündigungspolitik zufrieden gibt, sollten die Lehrkräfte ein konkretes Zeichen für eine moderne Pädagogik setzen und für alle Schülerinnen und Schülern mit nur einem Fünfer die Möglichkeit zum Aufstieg schaffen!
Denn für die Schule muss gelten: „Kein Kind zurücklassen!“
10. Juni 2011

Krisensignale für unser Bildungssystem!

AlarmglockeWann läuten bei den Bildungsverantwortlichen in der Regierung endlich die Alarmglocken? Tag für Tag klagen Unternehmer, dass sie kaum geeignete Lehrlinge finden. Die Ursache: mangelnde Deutschkenntnisse. So heißt es beispielsweise auf der Homepage der oberösterreichischen Wirtschaftskammer: „Abseits von PISA stellen die Unternehmen z.B. bei Bewerbungstests und Vorstellungsgesprächen das Fehlen von Grundkenntnissen in Mathe­matik fest, ganz zu schweigen von der Fähigkeit, einfachste Texte zu verstehen.“
Und ausdrücklich wird betont, dass es sich dabei keineswegs nur um Jugendliche mit Migrationshintergrund handelt: „Mangelnde Sprachkenntnisse und (dem Alter entsprechende) Ausdrucksfähigkeit sind übrigens nicht nur ein Phänomen bei Kindern mit Migrationshintergrund.“
Auch staatliche Institutionen haben zunehmend Probleme. Letztes Beispiel: Für 25 Ausbildungsstellen bei der Polizei haben sich in Vorarlberg 200 Personen interessiert, genommen wurden nach umfangreichen Test aber nur 22 BewerberInnen. Die Ursache bringt der ORF auf folgende Kurzformel: „Polizei: Bewerber können zuwenig Deutsch
Damit künftig alle AbsolventInnen der österreichischen Schulen ausreichend Deutsch-Kenntnisse haben, gilt für uns: „Kein Kind zurücklassen!“
9. Juni 2011

Heinz-Christian Strache dreht durch!

Strache_PainballDie Peinlichkeiten um den FPÖ-Führer nehmen kein Ende. Letztes Beispiel: Heinz-Christian Strache (links in Jugendjahren bei einer „Wehrsportübung“) sorgt für einen Skandal im EU-Parlament (Heinz-Christian Strache: Eklat im EU-Parlament).
In letzter Zeit hat ja die Kontaktpflege der Freiheitlichen zu anderen europäischen Rechtsextremisten deutlich zugenommen. Da durfte ein Besuch Straches und seiner Unterführer bei der Chefin der französischen Rechtsaußen-Partei Front National, Marine Le Pen, natürlich nicht fehlen.
Ein anschließender öffentlicher Auftritt vor der internationalen Presse geriet dann zu einer Peinlichkeit der Sonderklasse und sorgte im EU-Parlament für das Tagesgespräch. Als der ORF-Korrespondent Raimund Löw von Le Pen wissen wollte, ob in ihrer Partei das Stimmverhalten von FPÖ-PolitikerInnen in Amstetten (bekanntlich hatten sie im Gemeinderat gegen die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft für Adolf Hitler gestimmt) akzeptiert worden wäre, wurde es laut: FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky und andere Begleiter Straches schimpften lautstark in Richtung Löw. Strache sprach von „Nestbeschmutzung“ und einer „unfassbaren und schäbigen Fragestellung“.
Die Anwesenden - sofern nicht ebenfalls rechtsextrem - schüttelten den Kopf. Der Vorfall mag innerhalb der europäischen Rechtsparteien akzeptiert werden, für die internationale Presse aber ist klar, dass Stracke und seine Recken sich in der politischen Schmuddelecke befinden.
Nur eines muss immer wieder betont werden: Für die ÖVP gilt das nicht, denn mit einer FPÖ wie dieser kann sich ÖVP-Obmann Spindelegger eine Koalition vorstellen!
7. Juni 2011

„Die Grüne Schule“ on Tour in Niederösterreich!

Gruene_Schule_on_TourAuch diese Woche bin ich wieder in Niederösterreich unterwegs. Die dortigen Grünen bewerben die „Grüne Schule“ sehr intensiv. Im Rahmen einer Bildungstour zeigen sie ihr mobiles Klassenzimmer in etlichen Städten. Bisherige Stationen waren Horn, Zwettl, Böheimkirchen und Wiener Neustadt. Davor haben wir ähnliche Veranstaltungen in Tulln, Pressbaum, Orth, St. Andrä/Wördern und Purkersdorf durchgeführt. „Bunt“, „fröhlich“, „freundlich“, „gemütlich“ - das sind nur einige Attribute, mit denen die BesucherInnen das grüne Klassenzimmer beschreiben.
Am Abend finden dann jeweils Diskussionen über unser Bildungsprogramm statt. Diese Woche diskutieren Emmerich Weiderbauer und ich mit Bildungsinteressierten in Amstetten und Krems:
Amstetten: Dienstag, 7. Juni, 19.30 Uhr, „Das Mozart“, Mozartstr. 5
Krems: Donnerstag, 9. Juni, 19.30 Uhr, Obere Landstraße 12
Als Impuls zeigen wir am Abend jeweils die hervorragende ORF-Dokumentation „Die Schulen der PISA-Sieger“.
Für uns gilt: „Kein Kind zurücklassen!“
6. Juni 2011

„Testamentsaffäre“: Entschädigung der Opfer!

JustitiaGemeinsam mit unserem Justizsprecher Albert Steinhauser habe ich heute in einer Pressekonferenz in Bregenz unsere Grüne Gesetzesinitiative zur raschen und umfassenden Entschädigung der Opfer in der „Testamentsaffäre“ präsentiert.
Neben der notwendigen strafrechtlichen Aufarbeitung auf Täterseite, fehlt es bislang an diesbezüglichen Initiativen. Es ist zu befürchten, dass Amtshaftungsansprüche nach der geltenden Gesetzeslage in vielen Fällen scheitern werden. Die Geschädigten wären daher gezwungen, Zivilprozesse zu führen. Das ist auf Grund der vielen Geschädigten und der zivilrechtlich kaum vergleichbaren Sachverhalte sehr aufwändig.
Zu befürchten ist weiters, dass die Kosten der Zivilprozesse das Vermögen der Beschuldigten aufzehren, sodass schlussendlich mit keiner hinreichenden Befriedigung der Geschädigten gerechnet werden kann. Dazu kommt, dass die zivilrechtliche Rückabwicklung der Vermögensverschiebungen in jenen Fällen nicht mehr möglich ist, in denen die heutigen Eigentümer Liegenschaften gutgläubig erworben haben.
Der Testamentsbetrug wurde durch staatliche Organe und im Nahbereich der Gerichte organisiert. Der Bund hat seine Aufsichtspflichten verletzt. Ein systematischer über 10 Jahre dauernder Betrug in der Justiz hätte nicht passieren dürfen. Die strikte Anknüpfung beim Amtshaftungsgesetz dürfte nicht greifen. Daher ist wegen der vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten bei hoheitlicher Tätigkeit oder Tätigkeiten in deren Nahbereich eine eigene Regelung notwendig.
Die Republik darf die Geschädigten nicht im Sich lassen. Sie muss ein Angebot machen und den Opfern des Testamentsskandals helfen!
Wir laden alle Vorarlberger Nationalratsabgeordneten zu einer gemeinsamen vorgangsweise in Wien ein. Der Bund soll die Geschädigten abfinden und sich an den Tätern schadlos halten. Das wirtschaftliche Risiko des Prozesses läge somit beim wirtschaftlich stärkeren Bund, der so ein Zeichen der eigenen Verantwortung für den Testamentsskandal setzt. Das soll zu einer raschen Entschädigung der Opfer der Testamentsaffäre führen.
So soll das funktionieren:
• Potenziell Geschädigte sollen sich an die Finanzprokuratur wenden können. Dort sollen sie ihren kausalen Schaden sowie die Nichtanwendbarkeit des Amtshaftungsgesetzes glaubhaft machen.
• Die Finanzprokuratur kann sich den Schadenersatzanspruch entgeltlich abtreten lassen (§ 1422 ABGB). Für die Abtretungskonstruktion ist ein eigenes Bundesgesetz zu schaffen.
• Die Höhe des jeweiligen Entgelts ist nach Billigkeit zu bestimmen.
• Die Finanzprokuratur kann sich sodann an den Beschuldigten (oder mittlerweile möglicherweise Verurteilten Schädigern in der Testamentsaffäre) schadlos halten, indem sie die abgetretenen Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg gesammelt einklagt.
• Sollte im Zuge der zivilprozessualen Geltendmachung der Ansprüche ein höherer Betrag lukriert werden, als ursprünglich durch die Billigkeitsentscheidung bemessen, so muss der Differenzbetrag dem Geschädigten zustehen.
• Umgekehrt kann der Bund nach Einlösung des Schadenersatzanspruches nicht mehr vom jeweiligen Geschädigten auf Grundlage der Amtshaftung belangt werden.
4. Juni 2011

Sitzenbleiben abschaffen: „Camp Plus“

Ich habe über ein bemerkenswertes Projekt zum (fast völligen) Abschaffen des Sitzenbleibens innerhalb des bestehenden Schulsystems schon einmal berichtet: „SchülerInnen stark machen!
Hier nun der Filmbeitrag zu diesem Thema aus der ARD:



Für uns gilt daher: „Kein Kind zurücklassen!“

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