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Nationalrat

22. September 2010

Kauft die Atom Lobby die ÖVP?

Wir haben schon auf unserem Bundeskongress auf den Umstand hingewiesen, dass Wolfgang Schüssel einen hoch dotierten „Nebenjob“ beim Atomstrom-Konzern RWE hat. Der Ex-Bundeskanzler und aktuelle ÖVP-Nationalratsabgeordnete lässt seine Parteifreunde im Inlang gegen die Gefahr der Atomkraft wettern - und berät insgeheim die Atomlobby. Geht es noch dreister? Heute haben die Medien über das „Nebeneinkommen“ wie folgt berichtet: Als „Grundgehalt“ erhält er ca. 40.000,- € pro Jahr, hinzu kamen im Jahr 2009 noch einmal 77.000,- € Bonuszahlungen. Gemeinsam mit seinem Nationalratsgehalt kommt er also allein mit diesen Einnahmen auf zumindest den selben Betrag wie als Bundeskanzler.
Besonders peinlich: Die von den deutschen Parteifreunden Schüssels beschlossene Verlängerung der Laufzeit auch uralter Atomkraftwerke spült zusätzliche Milliarden in die Kassen der Konzerne und somit indirekt über die Bonuszahlungen auch in die Kassen der Aufsichtsräte. Experten rechnen allein für heuer - verursacht allein durch die Berichterstattung über die Laufzeitverlängerung und dadurch gestiegene Aktienkurse - mit Bonuszahlungen für die Aufsichtsräte in Höhe von 128.332,- €. Schüssel bekommt also noch einmal über 50.000,- € zusätzlich. Es stellen sich viele Fragen, hier nur eine: Hat Schüssel als Lobbyist bei der CDU an dieser umstrittenenen Laufzeitverlängerung mitgewirkt? Wie auch immer: Sein Rücktritt ist so oder so überfällig!
20. September 2010

Raus aus dem Korruptions-Sumpf!

Heute hat in Leoben unsere Klubklausur begonnen. Werner Kogler und Eva Glawischnig haben als Schwerpunkt unsere Kampagne „Raus aus dem Korruptions-Sumpf“ präsentiert. Nur zur Erinnerung die Liste der aktuellen anhängigen Wirtschaftsverfahren: Auer von Welsbach, Bawag, Buwog, Constantia, Hypo Kärnten, Hypo NÖ, Libro, Meinl, Skylink. Und dann ist da immer noch nicht die Rede von den Skandalen rund um den Eurofighter-Ankauf etc.
Dabei haben wir ein Anti-Korruptions-Paket beschlossen: (Das-Gruene-Anti-Korruptionspaket (doc, 1,001 KB)). Unsere drei Schwerpunkte: Gläserne Parteikassen, „Abkühlphase“ für Regierungsmitglieder vor Wechsel in ressortnahe Privatwirtschaft (Fall Schüssel) und schonungslose Aufklärung ( Längere Verjährungsfristen bei Amtsmissbrauch durch Regierungsmitglieder, Ausbau der Korruptionsanwaltschaft, Unabhängige Anti-Korruptionseinheit der Polizei, Schutzmaßnahmen für „Whistleblower“, Kronzeugenregelung).
Die Eiterbeule der schwarz-rot-blau-orangen „Beraterverträge“ muss ebenso aufgestochen werden wie Schluss sein muss mit den blau-orangen „Bankenplünderern und Langfingern“ (© Werner Kogler). Und auf eines sind wir stolz: von Grünen Skandalen ist seit unserem Bestehen nichts zu hören und zu sehen.
25. August 2010

FPÖ: „Germanen oder Kleptomanen?“

Auf diesen Punkt hat es soeben Peter Pilz im Parlament gebracht. Bezogen hat er sich auf die reichlich dubiosen Privatisierungen in der Ära Schüssel-Grasser. Damals ging nämlich auch das über den rot-weiß-roten „Ladentisch“, was niet-und nagelfest war. Es gibt da wirklich einiges an Aufklärungsbedarf. Nur einige Zitate von der heutigen Kärntner ORF-Homepage:
  • „Kärnten als Drehscheibe für Geldwäsche?“
  • „1,3 Mrd. Euro in Serbien "gewaschen"“
  • „Auftragsmorde um 30 Millionen Euro“
Das alles bezieht sich auf Kärnten. Und die Stichworte zum blauen Kriminalfall lauten: Hypo, BUWOG, Lotteriengeld, Staatsbürgerschaftskäufe ... Im Spinnennetzt all dieser Korruptions- und Kriminalfälle sitzen die verschiedenen freiheitlichen Parteien. Von Kärnten aus hat Jörg Haider in der Vergangenheit ein „System organisierten politischen Diebstahls, Postenschachers und Machtmissbrauchs aufgebaut“ (© Peter Pilz). Die Plünderung unserer Republik harrt ihrer Aufklärung. Und ein Stichwort sei noch hinzugefügt: der Verkauf der Bodenseeflotte durch den Verkehrsminister Hubert Gorbach an den späteren Arbeitgeber von Hubert Gorbach. Auch da hätte ich gerne Aufklärung!
Übrigens, über etliche andere blaue Kriminalfälle habe ich ja schon berichtet: Die FPÖ als Sicherheitsproblem!
11. August 2010

Korruption: Misik stellt die Sch(l)üssel-Frage!

Der Schriftsteller Robert Misik stellt auf „derStandard.at“ eine brisante Frage: „Wo waren Sie, Herr Schüssel, als in Ihrem Windschatten das große Plündern stattfand?“

BUWOG-Skandal, die Grasser-Meischberger-Plech-Hochegger-Connection, undurchsichtige Geldflüsse, Eurofighter-Affäre, die mutmaßlichen Haider-Konten inklusive Saddam- oder doch Gaddafi-Millionen ... Und Kanzler Wolfgang Schüssel hat als Regierungschef davon und von der ganzen Grasserei nichts mitbekommen? Und wollte den schönen Karl-Heinz dann gar an die Spitze seiner Partei hieven! Der „Presse“ gilt das Jahrzehnt der schwarz-blauen Regierung jedenfalls als „das mit Sicherheit korrupteste Jahrzehnt der Zweiten Republik“ („Korruption: Die Omertà der politischen Kaste“). Die Ära Schüssel hinterlässt uns mit zornroten Köpfen.
Also, die „Schlüsselfrage“ ist für Misik die „Schüsselfrage“. Oder ist die - zum Glück ehemalige - Regierung gar ein Fall für den Mafia-Paragraphen 278a? Und bevor ich es vergesse: Für alle Genannten gilt natürlich die Unschuldsvermutung gilt. Oder gilt doch die „Grasser-Vermutung“ (© Misik)?
2. August 2010

Austrofaschismus - Aufarbeitung ist notwendig!

Vor einem Jahr habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Albert Steinhauser eine Initiative zur Aufhebung politisch motivierter Unrechtsurteile aus der Zeit des Austrofaschismus gestartet – darunter sind auch die Standgerichtsurteile vom Februar 1934 oder die Urteile im „Sozialistenprozess“. Damals wurde ja unter anderem acuh Bruno Kreisky zu zwölf Monaten Kerker verurteilt, der somit im Jahr 1970 als Vorbestrafter Bundeskanzler wurde. Betroffen wären auch Persönlichkeiten wie der spätere Polizeipräsident Josef „Joschi“ Holoubek oder der spätere Bundespräsident Franz Jonas.
Unter dem Titel „Austrofaschismus und großkoalitionäres Gemauschel“ habe ich dazu im „Standard“ einen „Kommentar der anderen“ verfasst.
20. Juli 2010

Schwerer Schlag für die FPÖ!

Es ist ein schwerer Verlust für die Freiheitlichen und Österreichs Rechte insgesamt. Der niederösterreichische FPÖ-Landtagsabegeordnete Karl Schwab ist zurückgetreten. Damit verlieren die Freiheitlichen einen begnadeten Redner. Schwab gehörte schon ab März 1992 dem Landtag an, machte dann eine Kunstpause, vertrat die nationalen Interessen im Bundesrat und startete ein fulminantes politisches Comeback im niederösterreichischen Landtag. Mit seinen Debattenbeiträgen brachte er es via Youtube zum Kultstatus. Hier zum Abschied einige Highlights:

9. Juli 2010

Blaue Chaosriege im Parlament!

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl gibt sich zerknirscht, in indirekter Rede heißt es in seiner Aussendung vorgestern wörtlich: „Natürlich sei die Abstimmungspanne ärgerlich, derartiges komme im parlamentarischen Ablauf aber gelegentlich vor.“ Damit hat er eine von etlichen Peinlichkeiten der blauen Parlamentsriege in den letzten Parlamentstagen eingestanden. Diese Peinlichkeiten sind aber eher ein Dauerzustand.
  • Dem Gesetz zur Mindestsicherung stimmte die FPÖ im Plenum zu, obwohl sie zuvor vehement dagegen gewettert hatte. „Irrtümlich“, wie Kickl dann zugab. Nicht der einzige Irrtum. Die Kärntner Freiheitlichen begrüßen das Gesetz sogar hochoffiziell. Ihr Landesrat Christian Ragger spricht von einem „unverzichtbaren sozialen Auffangnetz“. Wir Grüne haben dem Gesetz übrigens als einzige Oppositionspartei zur Mindestsicherung zugestimmt, auch wenn diese zu niedrig ausfällt.
  • Parteichef Heinz-Christian Strache und Kickl und in ihrem Gefolge die Mehrzahl der FPÖ-Abgeordneten applaudierten bei der gestrigen Angelobung von Bundespräsident Heinz Fischer vehement, als dieser die Erfüllung des im Staatsvertrages vorgesehenen zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten einforderte. Bislang war die FPÖ ja immer strikt dagegen. Die beiden haben da wohl etwas falsch verstanden, wurden von besorgten Blauen aufgeklärt und meinten anschließend, sie hätten zu einem anderen Aspekt geklatscht. Oder halt wieder „ein bedauerlicher Irrtum“.
  • Geklatscht haben sie übrigens auch, als Fischer die Gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen forderte - wohl wieder ein blauer Hörfehler! oder halt „ein bedauerlicher Irrtum“.
17. Juni 2010

Glückspiel und die Mafia!

Spannender Tag heute im Parlament, besonders das neue Glücksspielgesetz war heftig umstritten. Die Fronten waren klar: Grüne gegen alle anderen. Von der FPÖ und den Westenthaler-Glücksrittern vom BZÖ haben wir ja nicht viel erwartet, aber die Regierungsparteien?
Sind SPÖ und ÖVP nur der verlängerte Arm von Novomatic und der Casino AG? Sie präsentierten sich jedenfalls als Schutzherren des organisierten Glücksspiels. Die Paten der Dealer haben einen Namen: Häupl, Pröll, Dörfler und Voves. In ihren Bundesländern ist das kleine Glückspiel erlaubt, ihre Kassen werden gefüllt mit dem (Klein-)Geld von Spielsüchtigen: insgesamt waren es letztes Jahr jährlich 101,5 Millionen. Der große Brocken geht an die Konzerne.
Und wer zahlt die Zeche? Für die Suchtbehandlung bis zur Bekämpfung der Beschaffungskriminalität muss der Bund aufkommen.
Wir haben eine Reihe von Abänderungsanträgen eingebracht und alle parlamentarischen Mittel zum Schutz der Spielsüchtigen ausgenützt. So ist es Peter Pilz und Eva Glawischnig praktisch in letzter Sekunde gelungen, einen Entschließungsantrag zum Schutz von Spielsüchtigen durchzubringen. Demnach wird binnen Jahresfrist eine betreiberunabhängige österreichweite Spielerkarte eingeführt, die als Grundlage für entsprechende Maßnahmen verwendet wird (Sperren, Limits etc.).
An unserer Ablehnung des Gesetzes ändert das nichts, denn die Giftzähne des Gesetzes konnten nicht gezogen werden. Der Höchsteinsatz wird von 50 Cent auf zehn Euro erhöht und somit verzwanzigfacht! Werner Kogler hat schon gestern von einem „Gangstergesetz zugunsten der Automatenmafia, wo die Politik Schmiere steht“ gesprochen, weil das Suchtrisiko erhöht wird und somit entsprechende Folgewirkungen auf die Beschaffungskriminalität der Spielsüchtigen zu erwarten sind.
Das Hauptproblem ist der nun mögliche höhere Einsatz. Schon in der Vergangenheit hat man ja insbesondere Novomatic vorgeworfen, die maximal zulässige Grenze von 50 Cent pro Spiel zu überschreiten. Wie kann das die „Familienpartei ÖVP“ rechtfertigen, wenn künftig ganze Familien in kurzer Zeit ruiniert werden können? Wie die SPÖ als „Partei der kleinen Leute“? Die von uns durchgesetzte Spielerkarte mildert zwar das Problem, löst es aber nicht.
12. Juni 2010

Opfer des NS-Staates - nach wie vor nicht entschädigt!

Karl Öllinger hat eine spannende Anfrage zum Vollzug des Anerkennungsgesetzes bzw. Opferfürsorgegesetzes gestellt. Dieses Gesetz ermöglicht es seit der Novellierung im Jahr 2005 auch den bis dahin nicht berücksichtigten Opfern des NS-Staates (Opfer der Wehrmachtsjustiz, Homosexuelle etc.), eine Entschädigung zu bekommen.
Das niederschmetternde Ergebnis: Die Bearbeitungszeit der Akten war trotz des fortgeschrittenen Alters der Antragsteller überlang. Negativer Spitzenreiter ist Kärnten, gefolgt von Vorarlberg. Wer sich die Anfragebeantwortung genau anschaut, sieht zudem, dass sie die reale Situation sogar noch beschönigt.
Laut Land Vorarlberg bspw. sind zwei der vier Antragsteller während der Bearbeitungszeit gestorben. Aber auch diese Angaben sind unvollständig, da zumindest ein bekannter Fall (Tobias Studer aus Thüringerberg) nicht erfasst wurde.
Interessant ist die Geschichte von August Weiß. Er ist als Deserteur von einem NS- Militärgericht zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden und stellte einen entsprechenden Antrag. Dann kontaktierte ihn ein Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IV a der Vorarlberger Landesregierung im Jahr 2005. Im Zuge dieses Gesprächs, in dem es um die Abklärung von bleibenden Haftschäden ging, zog August Weiß seinen Antrag auf Entschädigung nach dem Opferfürsorgegesetz zurück. Das verwundert, denn er hätte aufgrund seiner Haft im gefürchteten Emslandlager Aschendorfermoor (das als KZ-Haftstätte aufgelistet wird) jedenfalls Anspruch auf eine Amtsbescheinigung und damit eine Opferrente gehabt und hätte auch dementsprechend informiert werden hätte müssen. Erst nachdem ich die Medien in dieser Woche informiert habe, hat die Landesrätin gestern ein „Schuldeinbekenntnis“ abgegeben.
Das wäre nicht notwendig gewesen. Eine ausgewiesene Expertin im Bereich der NS-Militärjustiz hat dem Amt der Vorarlberger Landesregierung schon im September 2005 ihre Hilfestellung im Fall Weiß und in anderen Fällen angeboten, um ein offensichtliches Informationsdefizit in der Beurteilung der Verfolgung von NS-Militärjustizopfern zu bereinigen. Der Brief blieb jedoch bis heute unbeantwortet.
Die beamtische Denkweise ist Teil des Problems: es gibt wenig Einsicht, es gibt kaum Information der Opfer. Ein Problem dabei ist die Tatsache, dass die Opfer der Militärjustiz, Homosexuellen, Asozialen keine offiziellen Opferverbände haben.
Gestern Abend gab es dazu einen ORF-Beitrag: Grüne prangern Verzögerungstaktik an.
Wichtig wäre aus meiner Sicht, mögliche Antragsteller überhaupt Aufmerksam zu machen. Ich fordere in diesem Zusammenhang das Land auf, eine Informationsoffensive zu starten. Dabei geht es weniger um die vergleichsweise sehr geringe Entschädigung, sondern darum, diesen Opfern öffentliche Anerkennung und ihre Würde zurückzugeben. Sie wurden nämlich nicht nur im NS-Staat, sondern auch in der 2. Republik diffamiert und ausgegrenzt.
19. April 2010

„Testamentaffäre“: Bandion-Ortner antwortet nur vage!

Vor zwei Monaten habe ich einige konkrete Fragen an Justizminsterin Claudia Bandion-Ortner in der sogenannten „Testamentsaffäre“ (Anfrage_Testamentskandal (pdf, 17 KB)) gerichtet. Heute habe ich die reichlich vagen Antworten (Anfragebeantwortung_Testamentskandal (pdf, 140 KB)) erhalten.
Diese Anfragebeantwortung bestätigt, dass seitens der Behörden fahrlässig bzw. zumindest blauäugig gehandelt wurde und man in den letzten zehn Jahren trotz schwerwiegender Verdachtsmomente und Anzeigen keine Verfahren eingeleitet und sogar ein eingeleitetes Verfahren wieder eingestellt hat. Immerhin liefert sie erstmals konkrete Zahlen: Demnach wird gegen 13 Personen ermittelt, fünf Beschuldigte sind Justizmitarbeiter.
Der Hinweis, dass „keine Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft besteht“, ist so nicht zu akzeptieren: Es handelt sich um das klassische Aufgabengebiet der Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Generalprokuratur kann sehr wohl jederzeit die Korruptionsstaatsanwaltschaft mit der Sache befassen. In diesem Fall ist der Schritt überfällig.
Ich fürchte, diese Affäre wird uns noch einige Zeit beschäftigen!

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