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Nationalrat

13. April 2010

Die FPÖ als Sicherheitsproblem!

Unser Wiener Gemeinderat David Ellensohn hat kürzlich eine spannende Rede gehalten. Kurz zusammengefasst: „Die Freiheitliche Partei ist ein Sicherheitsproblem.“ David schlüsselt die verurteilten blauen StraftäterInnen wie folg auf:
• Karlheinz Klement: fünf Monate Haft, bedingt, wegen antisemitischer Ausfälle
• Wolfgang Fröhlich, ein Bezirksrat: Holocaust-Leugnung zum dritten Mal. Dann hat er irgendwann sechseinhalb Jahre bekommen, rechtskräftig
• Susanne Winter, Nationalrätin, vorher Stadträtin in Graz: rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung und der Herabwürdigung von religiösen Lehren
• Ihr Sohn Michael, rechtskräftig verurteilt (zur Erinnerung: Muslime als Sodomisten)
• John Gudenus, rechtskräftig verurteilt wegen Wiederbetätigung
• Peter Westenthaler (wo gehört denn der hin FPÖBZÖPKK?), verurteilt wegen falscher Zeugenaussage
• Harald Vilimsky: Er hat das BZÖ einen „Gaunerverein“ genannt und muss deswegen 3.000 € bezahlen
• Peter Rosenstingl, acht Jahre im Nationalrat: Gewerbsmäßiger Betrug, Untreue
• Ferdinand Spielberger, FPÖ-Stadtrat in Graz: rechtskräftig verurteilt wegen sexueller Übergriffe auf Sekretärinnen
• Ernest Windholz (inzwischen BZÖ): wegen Körperverletzung verurteilt
• Die Liste ließe sich fortsetzen: Uwe Scheuch, Gerhard Dörfler (wurde nicht verurteilt, weil er die Tragweite seines Handelns nicht einschätzen konnte), Walter Meischberger ...
Ellensohns Redezeit neigte sich dem Ende. Fortsetzung folgt.
FPÖ-Gemeinderat und Juristen Harald Weiß, der nach § 207a - pornographische Darstellung mit Jugendlichen - verdächtigt wird. Der freiheitliche Stadtparteiobmann von Wiener Neustadt hat zugegeben, via Internet mit einer Mutter verhandelt zu haben, damit er mit ihrer Tochter, minderjährig, in Beziehung kommen kann. Der Nächste: Wolfgang Haberler. Ellensohn dazu: „Er war schon einmal Landtagsabgeordneter. Jetzt will er es wieder werden. Gegen ihn gibt es eine Verurteilung wegen schweren Betrugs, Missbrauches fremder Ausweise, falscher Zeugenaussage, zwei Jahre bedingte Haftstrafen. Das ist ein Wahnsinn! Da geht einer, weil er kriminell ist, kommt der Nächste und sagt, bei ihm ist es schon drei Jahre her. Ist doch wurscht, einen Frischeren finden Sie nicht! (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Das ist ungeheuerlich! Das ist wirklich ungeheuerlich! Und dann stellen Sie sich hier hin und reden über die Sicherheitsprobleme!“
Noch Fragen? Ich eigentlich nicht mehr!
19. März 2010

Testamentaffäre: Ungleiche Behandlung?

Ich werde heute die beigefügte Anfrage (Anfrage-Testamentskandal (doc, 28 KB)) in der Testamentsaffäre einbringen. Im Kern möchte ich wissen, warum die Staatsanwaltschaft Steyr, die laut Generalprokuratur für die Ermittlungen gegen die Richterin Kornelia Ratz zuständig ist, den Akt erst Anfang März 2010 erhalten hat, einen Monat nach öffentlichem Bekanntwerden der ersten Vorwürfe. Zudem muss beachtet werden, dass die Behörden von diesem Verdacht durch die Aussagen der Untersuchungshäftlinge ja sogar zumindest einen weiteren Monat früher Bescheid wussten.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist genau diese Untersuchungshaft: Hier scheint es bei einfachen Gerichtsbediensteten und der Vizepräsidentin des Landesgerichts andere Maßstäbe zu geben. Deshalb möchte ich von der Justizministerin wissen, welche Gründe für die Verhängung der Untersuchungshaft bei den einfachen Gerichtsbediensteten vorlagen und ob im Falle Kornelia Ratz durch das lange Abwarten bis zum Tätigwerden der Staatsanwaltschaft die Möglichkeiten von Beweisvernichtungen, -verfälschungen bzw. Verdunkelungen nicht gestiegen ist.
Man darf auf die Antworten gespannt sein. Die Ministerin muss spätestens in zwei Monaten antworten.
In den heutigen „Vorarlberger Nachrichten“ werden weitere brisante Details bekannt. Es wird geschildert, wie Richterin Ratz dem Bruder eines Testamentsfälschers gedroht haben soll: „Am 14. 12. 2009 hat sie mich im Büro angerufen und mich energisch aufgefordert, das Geld an sie zurückzubezahlen; ich wisse ganz genau, warum. Wenn ich ihr nicht innerhalb von zehn Minuten Bescheid gäbe, würde sie den Vorstand informieren. Außerdem sei sie noch im Besitz des Unterschriftenprobenblattes des T. S., das ich ihr übergeben habe. Das melde sie dem Vorstand, und dann sei ich meinen Job los.“
Das scheinen inzwischen auch Vorarlberger Richter und Anwälte kritisch zu sehen. Sie wollen in der Zeitung zwar nicht namentlich genannt werden, die Verknüpfung mit dem Dienstort eines Angeklagten sehen sie aber kritisch: „Sie droht in dieser privaten Angelegenheit ja mit großem Übel, Arbeitsplatzverlust. Und der Verlust der wirtschaftlichen Existenz lauert da im Hintergrund.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.
23. Februar 2010

Auschwitz-Gedenkstätte: Erfolg Grüner Beharrlichkeit!

Man kann es historisch nennen: Die Bundesregierung hat heute beschlossen, einen Beitrag zur Erhaltung der Gedenkstätte Auschwitz zu leisten. Die Vorgeschichte ist bekannt: Seit Monaten weisen wir darauf hin, dass Österreich seinen Vepflichtungen nachkommen muss, zuletzt habe ich eine entsprechende Forderung beim Besuch von Präsidentin Prammer bei den Gedenkfeiern im Jänner gestellt („Auschwitz als beständige Mahnung!“). Jetzt kommt die Regierung unserer Forderung endlich nach und bekennt sich zur Verantwortung Österreichs für die Erhaltung dieses zentralen Ortes der Verfolgung und Vernichtung durch die Nationalsozialisten. In einem Schreiben der polnischen Regierung vom Februar 2009 wurden die Regierungschefs von mehr als 20 Staaten um Finanzhilfe zur Sanierung der Gedenkstätte gebeten. Deutschland hat im Dezember der polnischen Stiftung 60 Millionen Euro zugesagt. Andere Länder folgten. Nun ist endlich auch Österreich mit im Boot.
Es ist nun der zweite Baustein der Grünen Forderungen im Zusammenhang mit Auschwitz gesetzt. Nach der in die Wege geleiteten überfälligen Sanierung des Österreich-Pavillons folgt nun die gemeinsame internationale Übernahme der Verantwortung für die Gedenkstätte: Denn wie wir wissen, gehören nicht nur Kirchen und Paläste zu unserem abendländischen Erbe, sondern auch Orte wie das ehemalige Konzentrationslager Auschwitz.
18. Februar 2010

Austro-, aber nicht -faschistisch?

Und sie bewegt sich doch. Die ÖVP hat gestern im Justizausschuss gemeinsam mit uns und der SPÖ einen Schritt in Richtung Rehabilitierung der austrofaschistischen Justizopfer gesetzt. Das Parlament initiiert ein Forschungsprojekt und möchte die Justizakten der Jahre 1933 bis 1938 aufarbeiten lassen. Ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Im Ausschuss selber haben wir eine harte Diskussion gehabt. Dabei ging es um die Bewertung der Diktatur von 1933 bis 1938. Peinlich war der Auftritt der Sozialdemokraten: Sie zogen es vor, uns die inhaltliche Diskussion führen zu lassen. Das ist bezeichnend für den Zustand der SPÖ.
Wenn man von den unsäglichen Positionen der zwei Rechtsparteien absieht, bleibt also die ÖVP. Aus ihr hat sich in den letzten Tagen vor allem Andreas Khol zu Wort gemeldet. In der „Presse“ habe ich heute dazu einen Kommentar veröffentlicht: „Austro-, aber nicht -faschistisch?/a>“
31. Januar 2010

Prammer gegen Graf, Fekter schützt Rechtsextreme!

Unterschiedlicher könnte die Signale der beiden Regierungsparteien nicht sein.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer forderte heute in der „Pressestunde“ eine Abwahlmöglichkeit auch für Nationalratspräsidenten. Es sei „unerträglich“, wenn Menschen das Verbotsgesetz in Frage stellen, „vor allem wenn das auch der Dritte Nationalratspräsident macht“. Der Druck wird stärker. Martin Grafs Provokationen werden zumindest den Sozialdemokraten zuviel – am Freitag schwänzte er ab dem späten Nachmittag sogar die Nationalratssitzung, um bei den rechtsextremen Burschenschaftern sein germanisches Tanzbein zu schwingen. Die ÖVP hat bezüglich der extremen Rechten ja seit Jahren keinen Genierer mehr.
Zur Erinnerung. Graf ist Mitglied der rechtsextremen „Olympia“, das NSDAP-Verbotsgesetz ist für ihn wörtlich „menschenrechtswidrig“ etc. Obwohl das alles bei seiner Wahl bekannt war, erhielt er 109 Stimmen und somit deutlich mehr als die 3. PräsidentInnen vor ihm. Aber sehen wir das Positive: Die deutlichen Worte von Präsidentin Prammer werden in ihren eigenen Reihen ihre Wirkung nicht verfehlen. Bleiben uns noch die Schwarzen!
Gleichzeitig lässt Innenministerin Fekter eine Demonstration gegen den Ball der Rechtsextremen verbieten – verfassungsrechtlich bedenklich. Angemeldet wurde diese Demonstration übrigens von mir, Öllinger und drei weiteren grünen Abgeordneten. Karl Öllinger ist es zu verdanken, dass der Zorn der TeilnehmerInnen an einer daraufhin stattgefundenen Kundgebung nicht noch weiter eskaliert ist. Er war in Absprache mit uns vor Ort und in ständigem Kontakt mit der Einsatzleitung. Umso mehr Gewicht hat sein Protest gegen die von Fekter zu verantwortende Vorgangsweise der Polizei. Warum hat die Innenministerin hier das Demonstrationsrecht gebrochen? Eine Frage, die Karl so beantwortet: „Hat Innenministerin Fekter die Polizeieskalation angeordnet, um den Ball des potentiellen Koalitionspartners Strache und Graf zu schützen?“
Eines können wir jetzt schon ankündigen: Wir werden gegen den Untersagungsbescheid berufen und notfalls bis zum Verfassungsgerichtshof gehen.
29. Januar 2010

Fekter schürt „Bedrohungswahrnehmung“ von MigrantInnen!

Soll Innenministerin Fekter eingesperrt werden? Wir Grüne sind dagegen. Wenn es aber nach der „Fekter-Logik“ ginge, müsste das passieren. Immerhin stammt von ihr der Satz: „Außerdem habe ich ja die Anwesenheitspflicht vorgeschlagen, weil die Bewegungsfreiheit der Asylwerber von der ersten Minute an die Menschen sehr irritiert.“ (Wiener Zeitung Nr. 12 , 20.01.2010) Also jeden einsperren, der „die Menschen sehr irritiert? Etwa die Punks? Die irritieren viele. Auch Bettler und Obdachlose irritieren viele. Und schließlich irritiert auch Maria Fekter viele.
Unser Asylrecht soll dazu dienen, verfolgten Menschen humanitären Schutz zu bieten. Es gibt etliche Fälle, die belegen, dass viele kein Anrecht auf Asyl haben. Es ist aber die Aufgabe der Regierung, das abzustellen, für kurze und ordentliche Verfahren zu sorgen. Hetze gegen AsylwerberInnen vergiftet das gesellschaftliche Klima. Feker schürt die Ängste mit Pauschalbehauptungen – etwa dass „Flüchtlinge, die sich frei bewegen dürfen, auch in die Illegalität verschwinden“ (Presse, 10.1.2010). Dementsprechend ist die „Bedrohungswahrnehmung“ von MigrantInnen, wie eine Studie im Rahmen der österreichischen Sicherheitsforschung belegt. Eine Katastrophe. Immerhin leben in Österreich 1,4 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund.
Deshalb haben wir heute im Nationalrat einen Misstrauensantrag eingebracht: „Der Bundesministerin für Inneres wird im Sinne des Art 74 Abs 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“ Er wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien und der FPÖ abgelehnt.
28. Januar 2010

Österreich und seine Vergangenheit!

Es sind wenige, aber es gibt sie: PolitikerInnen, denen Österreichs Umgang mit der (insbesondere NS-)Vergangenheit ein wichtiges Anliegen ist. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat gestern in Auschwitz bei den Gedenkfeiern ein wichtiges Signal gesetzt: Österreich sei sich seiner Verantwortung bewusst und werde „selbstverständlich“ seinen Beitrag zur Erhaltung der Gedenkstätte leisten. Die ZiB 2 hat berichtet: NS-Opfer gedenken Befreiung: „Eine finanzielle Beteiligung Österreichs an der Sanierung der Gedenkstätte ist unumgänglich.“ Es sei nicht nur dem Gedenken an die mehr als 1,1 Millionen Menschen, die in Auschwitz umgebracht wurden, geschuldet, sondern „die Erhaltung der Gedenkstätte für künftige Generationen ist unbedingt nötig, um jetzt schon vorhandenen bedenklichen Entwicklungen entgegenzuwirken“.
Meine Forderung wird jetzt erstmals auch von einer prominenten Vertreterin aus einer Regierungspartei übernommen. Darauf lässt sich aufbauen.
27. Januar 2010

„Auschwitz als beständige Mahnung!“

Auch wenn wir es nicht gern hören: Auschwitz – als Symbol für die Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten – ist Teil unseres kulturellen Erbes. Daran muss heute am 65. Jahrestags der Befreiung des Lagers durch die Rote Armee erinnert werden.
Heute übt sich das ganze Land in Betroffenheit. Von Werner Faymann abwärts wird uns versichert, wie wachsam man gegenüber allen rassistischen oder antisemitischen Tendenzen in der österreichischen Gesellschaft sein müsse. Aber übermorgen singen, lachen und tanzen die Rechtsextremisten auf dem WKR-Ball in den Festsälen der Hofburg, und niemand – mit Ausnahme der Grünen – findet etwas dabei. Ich warte auf eine Klarstellung aus dem Bundeskanzleramt.
Übrigens: Meine gestrigen Aussagen zu Barbara Prammers Besuch in der Gedenkstätte Auschwitz und die Verpflichtungen der Republik Österreich (Prammer in Auschwitz gefordert!) habe zu einer peinlichen Reaktion der Nationalratspräsidentin geführt: Walser schlecht informiert! Richtigstellung aus dem Büro der Nationalratspräsidentin: „Dazu bedarf es sicherlich keinerlei Zurufe - schon gar nicht, wenn diese auf einer schlechten Informationslage basieren, und dieses Thema eignet sich auf keinen Fall für billige Polemik.“ Bisher sei - „anders als von Walser fälschlicherweise verlautbart – kein Schreiben von Ministerpräsident Donald Tusk mit einem Ersuchen um finanzielle Erhaltung der Gedenkstätte Auschwitz bei der österreichischen Regierung eingetroffen“.
Wenn man der APA glauben darf, gibt es das Schreiben - und es wurde vom Bundeskanzleramt sogar bestätigt: „Am Donnerstag langte der Brief Tusks in Wien ein, wurde am heutigen Freitag auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt bestätigt. Man werde mit dem Koalitionspartner und dem Außenamt Gespräche über eine eventuelle finanzielle Beteiligung Österreichs für den Erhalt der Gedenkstätte beginnen.“ (APA0376 5 AA 0358, Fr, 27.Feb 2009)
Was nun?
26. Januar 2010

Prammer in Auschwitz gefordert!

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer ist zu Besuch in Polen, wo sie am Mittwoch an der Gedenkfeier zum 65. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz teilnimmt. Heute hat sie „eine kritische Sicht Österreichs auf die eigene NS-Vergangenheit“ angekündigt. Soweit, so selbstverständlich.
Mit Worten alleine ist es aber nicht getan. Die „kritische Sicht“ allein ist eindeutig zuwenig. Ich erinnere an das Ersuchen von Premierminister Donald Tusk, das er an mehr als 40 Amtskollegen gerichtet hat. Er bittet um Hilfe zur Erhaltung der Gedenkstätte. Viele Länder haben bereits finanzielle Unterstützung zugesagt, Deutschland beteiligt sich selbstverständlich daran. Auch Tschechien, Norwegen, Großbritannien und Frankreich wollen helfen und haben positive Antworten gegeben – nicht aber Österreich. Prammer ist in Auschwitz gefordert, endlich Zahlen auf den Tisch zu legen, Lippenbekenntnisse allein sind nicht ausreichend. Ich erinnere an vollmundige Erklärungen über die „Bewahrung des kulturellen Erbes“: Zum abendländischen Erbe gehören nicht nur Kirchen und Paläste, sondern auch Orte der Vernichtung und Verfolgung wie Auschwitz. Speziell Österreich mit seiner Geschichte muss mithelfen, die Erinnerung an das größte Verbrechen in der Geschichte der Menschheit wachzuhalten.
21. Januar 2010

Teilerfolg: Jüdische Friedhöfe werden saniert!

Im Jahr 2001 hat sich Österreich im „Washingtoner Abkommen“ dazu verpflichtet, jetzt soll ein Teil davon eingelöst werden: Heute haben wir im Verfassungsausschuss die Sanierung jüdischer Friedhöfe gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen. Die Regierung will dafür in den nächsten zwanzig Jahren jährlich eine Million Euro zur Verfügung stellen. Auch Niederösterreich und Wien werden Beiträge leisten. Der Haken: Geld wird nur dann fließen, wenn sich die jeweilige Standort-Gemeinde zur weiteren Pflege des Friedhofs verpflichtet.
Ich habe im Ausschuss darauf hingewiesen, dass sich Österreich seit 1948 im Kriegsgräberfürsorgegesetz unter anderem auch zur Pflege der Gräber von SS-Angehörigen verpflichtet hat, sich aber auch jetzt noch weigert, die Verantwortung für die Pflege der Gräber jüdischer Opfer zu übernehmen. Laut Wilhelm Molterer wäre das ein „tödlicher Fehler“ (weil es natürlich Geld kostet)! Was für die Täter recht ist, scheint für die Opfer noch immer nicht durchsetzbar zu sein. Auch auf meine Frage, was passiere, wenn eine finanzschwache Gemeinde kein Geld für die Instandsetzung aufbringen könne, gab es keine Antwort. Dann passiert nämlich nichts. Wir haben einen eigenen Gesetzesantrag eingebracht - er wurde von allen anderen Parteien abgelehnt. Fazit: ein erster wichtiger Schritt, nicht mehr.
Kurzer Nachtrag, weil heute in der „Presse“ Rainer Nowak darüber berichtet: „Finanzierung jüdischer Friedhöfe bleibt weiter vage

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