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Nationalrat

22. Oktober 2009

NS-Aufhebungsgesetz beschlossen!

Es war ein erhebender Moment gestern Abend im Parlament: Gemeinsam mit den Regierungsparteien haben wir die rückwirkende Aufhebung von NS-Urteilen beschlossen. Nach Beschlussfassung trat der seltene Fall ein, dass die Abgeordneten aufgestanden sind und applaudierten. Übrigens: Die beiden Rechtsparteien haben das Gesetz zwar abgelehnt, aber wohltuend sachlich argumentiert. Unser Antrag, die Vorgeschichte und Dokumente sind auf der Homepage meines Kollegen Albert Steinhauser bestens zusammengefasst und herunterladbar.
Mit diesem Gesetz sind Urteile gegen Deserteure, Wehrdienstverweigerer, Homsosexuelle, Kärntner Partisanen und viele andere NS-Opfer-Gruppen pauschal aufgehoben.
Dieses Gesetz zieht auch einen Schlussstrich gegenüber einem unsäglichen Umgang mit der Vergangenheit, den es in dieser Republik nach 1945 auch (!) gegeben hat. Ich spreche die „Opferthese“ an: Österreich als erstes NS-Opfer und das Verschweigen, dass Österreich auch einen Anteil am nationalsozialistischen Verbrecherregime gehabt hat.
Kern für die Ablehnung durch FPÖ und BZÖ war, dass sie bei der Aufhebung der Urteile gegen Deserteure eine sogenannte Einzelfallprüfung verlangten. Ich habe darauf Folgendes gesagt:
„Kollege Fichtenbauer, Sie haben selber die NS-Terrorjustiz in der Wehrmacht mit der Militärjustiz in den anderen Armeen des Zweiten Weltkriegs verglichen und die Unterschiede festgestellt. Es wäre da vielleicht noch hinzuzufügen, dass es Schätzungen von Historikern gibt, die bis zu 50.000 vollstreckten Todesurteilen reichen. Im Vergleich dazu gab es in Deutschland im Ersten Weltkrieg 48 vollstreckte Todesurteile. Das zeigt den Terrorgehalt dieser Urteile. Und wenn Sie sich diese Urteile anschauen – ich habe viele von ihnen gelesen, Urteile, die im Geiste eines Roland Freisler geschrieben wurden, dann werden Sie doch nicht im Ernst glauben können, dass wir heute, 70 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkriegs in der Lage sind, Motive zu erforschen. Diese Urteile und diese Akten strotzen vor nationalsozialistischer Propaganda, es sind Pamphlete gegen die Verurteilten. Das hat mit Rechtssprechung überhaupt nichts zu tun. Aufgrund dieser Akten können wir heute beim besten Willen keine Einzelfallprüfung mehr vornehmen. ... Deserteure im Zweiten Weltkrieg haben objektiv das Richtige getan. Sie haben objektiv das getan, was die Siegermächte, die späteren Siegermächte, am 1. November 1943 in der Moskauer Deklaration festgelegt haben. Sie haben einen Beitrag geleistet zur Wiedererrichtung Österreichs. Das ist von den Alliierten damals gefordert worden, und das haben Deserteure gemacht. Warum sie im Einzelfall diese Tat begangen haben, das ist heute aus dieser Sicht irrelevant, das ist in einer anderen Diskussion, glaube ich jedenfalls, von großem Interesse.“
Eine bisschen Eigenlob darf sein: Terezija Stoisits, Andreas Wabl und andere sind die eigentlichen Mütter und Väter dieses Gesetzes. Ich zitiere die „Neuen Zürcher Zeitung“ vom 14. Oktober 2009:
„Dieser Durchbruch ist vor allem einem überparteilichen Komitee mit dem heute 87-jährigen Wehrmachtsdeserteur Richard Wadani an der Spitze und dem während zehn Jahren hartnäckig geleisteten Einsatz der Grünen im Kampf gegen Tabus und Vorurteile zu verdanken.“
21. Oktober 2009

„System Grasser“ - SPÖVP blockieren weiter!

Wir versuchen heute noch einmal, für mehr Transparenz in der „Causa Grasser“ zu sorgen. SPÖVP haben soeben klargemacht, dass sie unseren Antrag auf einen Untersuchungsausschuss ablehnen werden. Die aktuelle „News“-Ausgabe erhärtet die von uns bereits seit Wochen geäußerten Verdachtsmomente gegen den ehemaligen ÖVP-(zuvor FPÖ-)Finanzminister und seine „Spetzeln“ Peter Hochegger und Walter Meischberger. Laut News hat jetzt sogar Hochegger seinen Kompagnon Meischberger schwer belastet.
Die beiden haben für angebliche, aber von kaum jemandem nachvollziehbaren Vermittlungstätigkeit bei der Privatisierung von Wohnbaugesellschaften an die Immofinanz fast zehn Mio. € an Provision kassiert (und diese nicht versteuert).
„News“ berichtet, dass Meischberger Hochegger ihn zur Beratung der Immofinanz eingeladen habe. Er, Hochegger, habe darauf hingewiesen, dass er sich im Immobilienbereich „nur beschränkt“ auskenne. „Kein Problem“ – so Meischi.
Nun beginnen weitere Ungereimtheiten: Nachdem die Immofinanz in der ersten Angebotsrunde nur Zweiter wurde, habe Hochegger von Meischberger erfahren, wie hoch das Angebot des Bestbieters war und diese Information mündlich an den damaligen Immofinanz-Boss Karl Petrikovics weitergeleitet. So „News“. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Es gilt …
Übrigens noch ein Zitat aus dem „Wirtschaftsblatt“ vom 11.9.2009, das so offenkundig ist, dass man es nicht einmal mehr kommentieren muss. Man beachte vor allem den von mir gekennzeichneten (!) Singular:
„Herr Petrikovics, den ich seit 1993 kenne, hat mich ersucht, ihm eine (!) Information bezüglich des Buwog-Verkaufs zu beschaffen“, bestätigt Hochegger. „Ich habe ihm diese (!) Information beschafft. Nachdem die Immofinanz als Höchstbieter den Zuschlag erhalten hat und ich der Meinung war, dass meine Information (!) dafür mitgeholfen hat, habe ich bei der Immofinanz angeklopft, um eine Erfolgsprämie zu bekommen.“ Und weiter: „Nach monatelangen Gesprächen haben wir uns geeinigt, dass man für den Fall Buwog keine Prämie zahlen kann, man aber bereit ist, mich oder von mir zu nennende Partner bei Immobilienprojekten in CEE einzubinden.“
15. Oktober 2009

Kein Untersuchungsausschuss zum Fall Grasser!

Das hat vor allem den KollegInnen der SPÖ weh getan. Unser Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zum Fall Grasser wurde von den Regierungsparteien abgeschmettert.
Eine Milliarde Euro sind aus unserer Sicht der Republik verloren gegangen. Herrschaften im Umfeld von Karl-Heinz Grasser haben Millionenbeträge erhalten. Niemand kann erklären, welche Gegenleistung erbracht worden ist. Unklar ist auch, wie die Vergabe von gut dotierten Aufträgen an Firmen wie Lehman Brothers, Ernst & Young, Matrix GmbH, Hochegger u.a. erfolgt ist. Untersuchungswürdig ist der versuchte Verkauf der VOEST-Anteile an die Firma Magna. Unklar sind die Vorgänge rund um die AUA: Warum wurde das Unternehmen nicht rechtzeitig verkauft? Da wäre dann auch noch die private Homepage des Herrn Grasser, die von der Industriellenvereinigung bezahlt worden ist. Unklar ist, warum das Verfahren rund um die Finanzierung dieser Homepage von der Staatsanwaltschaft Wien so zögerlich durchgeführt wurde, dass es schließlich versandet ist. Unklar ist eine angebliche Beeinflussung eines Beamten der Finanzprokuratur im Zusammenhang mit der gescheiterten Gründung einer Stiftung durch einen Mitarbeiter des Kabinetts Grasser. Unklar ist ...
Klarheit ist aber offensichtlich nicht gewünscht!
8. Oktober 2009

NS-Unrechtsgesetze werden aufgehoben

64 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieg kehrt auch in Österreich juristische Normalität ein. Das „Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz“ hat gestern den Justizausschuss passiert. Was bedeutet das? Die Republik nimmt endlich ihre Verantwortung wahr - gegenüber allen Opfern gerichtlicher Unrechtsentscheidungen und jenen, die Widerstand geleistet haben und/oder als Deserteure durch die bewusste Nichtteilnahme am Krieg den NS-Staat geschwächt, zur Beendigung des Krieges sowie zur Befreiung Österreichs beigetragen haben. Die Regelungen rehabilitieren nicht nur Deserteure, sondern erklären auch Zwangssterilisationen oder Urteile für ungültig, die gegen Schwule ergangen waren.
Zu den Deserteuren: Österreich erklarte 1945 den „Anschluss“ an das Deutsche Reich für null und nichtig. Schon Anfang November 1943 wurde das auch in der „Moskauer Deklaration“ so festgehalten und war somit international anerkannt. In diesem Dokument forderten die späteren Siegermächte die ÖsterreicherInnen auch zum Widerstand und zur Desertion auf. Wer aus der Wehrmacht desertierte, handelte somit im Sinn eines freien Österreich. Und um mit einem Unsinn aufzuräumen: Im Umkehrschluss heißt das natürlich nicht, dass man Wehrmachtssoldaten pauschal verurteilen kann, sie handelten schließlich unter Zwang.
Übrigens: Besser als im „Presse“-Leitartikel von Rainer Nowak kann man dieses Gesetz nicht kommentieren: „Aufgehobene NS-Gesetze, österreichische Patrioten“.

NS-Unrechtsgesetze werden aufgehoben

64 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieg kehrt auch in Österreich juristische Normalität ein. Das „Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz“ hat gestern den Justizausschuss passiert. Was bedeutet das? Die Republik nimmt endlich ihre Verantwortung wahr - gegenüber allen Opfern gerichtlicher Unrechtsentscheidungen und jenen, die Widerstand geleistet haben und/oder als Deserteure durch die bewusste Nichtteilnahme am Krieg den NS-Staat geschwächt, zur Beendigung des Krieges sowie zur Befreiung Österreichs beigetragen haben. Die Regelungen rehabilitieren nicht nur Deserteure, sondern erklären auch Zwangssterilisationen oder Urteile für ungültig, die gegen Schwule ergangen waren.
Zu den Deserteuren: Österreich erklarte 1945 den „Anschluss“ an das Deutsche Reich für null und nichtig. Schon Anfang November 1943 wurde das auch in der „Moskauer Deklaration“ so festgehalten und war somit international anerkannt. In diesem Dokument forderten die späteren Siegermächte die ÖsterreicherInnen auch zum Widerstand und zur Desertion auf. Wer aus der Wehrmacht desertierte, handelte somit im Sinn eines freien Österreich. Und um mit einem Unsinn aufzuräumen: Im Umkehrschluss heißt das natürlich nicht, dass man Wehrmachtssoldaten pauschal verurteilen kann, sie handelten schließlich unter Zwang.
Übrigens: Besser als im „Presse“-Leitartikel von Rainer Nowak kann man dieses Gesetz nicht kommentieren: „Aufgehobene NS-Gesetze, österreichische Patrioten“.
3. Oktober 2009

Schwarzes Machterhaltungskartell

Die ÖVP hat christlich-soziale Wurzeln und wollte unsere Gesellschaft in Richtung Moderne verändern. Das war einmal. Seit der bleiernen Schüssel-Zeit sind die Schwarzen zu einem reinen Machterhaltungskartell ohne jeden gesellschaftspolitischen Veränderungsanspruch heruntergesunken. Augenfällig geworden ist das, als Wolfgang Schüssel allen Ernstes den Ex-Blauen und Ex-Orangen Selbstdarsteller Karl-Heinz Grasser an die Parteispitze hieven wollte. Das konnte Andreas Khol gerade noch verhindern. Yacht-Besuche beim „Fünften Julius“ Meinl, dubiose Homepage-Förderer und allzu viele sonstige Verquickungen in undurchsichtige Affären waren zuviel für den strammen Konservativen. Jetzt werden sie froh sein, die Bundesschwarzen: Nachdem der Lack des Strahlemann-Finanzministers angesichts bescheidener Ergebnisse trotz des riesigen PR-Aufwandes schon seit Jahren bröckelt, wird in der BUWOG-Affäre das Freunderl-System immer sichtbarer und bestätigt das, was der Rechnungshof schon seit Jahren anprangert: So sei beim Verkauf der BUWOG als Ganzes ein Quadratmeterpreis erzielt worden, der nur halb so hoch war wie bei früheren Verkäufen von BUWOG-Wohnungen an Mieter, nämlich 600 Euro statt fast 1.200 Euro.
Zweitens habe der Bund nach dem erfolgten Verkauf auf seine Einweisungsrechte für 5.500 bestausgestattete Wohnungen verzichtet, obwohl diese viel wert gewesen seien. Der RH geht von einem möglichen Nettomehrerlös von 200 Millionen Euro allein für diese Wohnungen aus. Unter Grasser wurde das Vermögen der Republik regelrecht verschleudert!
Und auch sonst tun die schwarzen Moral-Apostel derzeit gut daran, still zu sein, denn auch die Affäre Strasser ist noch lange nicht ausgestanden. Gegen den Ex-Innenminister lag eine Anzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch vor. Der Staatsanwalt aber hat die 150-Seiten-Anzeige - nach seinen Worten – „übersehen“. Das ist schwer nachvollziehbar, denn der „Falter“-Journalist, der die E-Mails an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte, hat wiederholt nach den Ermittlungen in der Causa Strasser gefragt. Geschehen ist allerdings nichts. Der ORF titelt: „`Übersehene´ Anzeige gegen Strasser immer fragwürdiger“. Die Allmacht der ÖVP tut dem Land nicht gut!
24. September 2009

Braucht es die parlamentarische Immunität?

Ich habe gestern am späten Abend als einziger Abgeordneter gegen die Auslieferung unseres Abgeordneten Karl Öllinger gestimmt. Das kommt nicht gut an, ich weiß. Leichter ist es derzeit, gegen das angebliche „Privileg“ der Immunität zu wettern. Kurz meine Gründe.
Hintergrund ist der absurde Vorwurf der FPÖ, Öllinger habe Freiheitliche über Beamte des Innenministeriums „bespitzeln“ lassen. Ehrenwert, dass Karl seine Unschuld beweisen möchte und selbst für die Auslieferung ist. Die anderen Mitglieder unseres Klubs haben daher ebenfalls dafür gestimmt.
Ich habe grundsätzliche Bedenken angemeldet. Das Immunitätsgesetz schützt Parlamentarier in Fällen, die „in Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit“ stehen. Das ist gut so, denn die Aufgabe von Abgeordneten ist es unter anderem, Missstände aufzudecken, Kontrolle auszuüben, Aufklärungsarbeit zu leisten. Sie geraten dabei häufig in Konflikt mit mächtigen Lobbys, Parteien oder Verbänden. Durch eine Vielzahl auch chancenloser Klagen könnten diese die Arbeit von Abgeordnete blockieren.
Versucht wird das schon jetzt. Man denke etwa an die Klagsflut, mit der derzeit der 3. Nationalratspräsident Martin Graf versucht, seine Kritiker mundtot zu machen. Übrigens ist es der FPÖ in diesem konkreten Fall gelungen, den Fokus von der Ursache abzulenken. Jetzt steht plötzlich nicht der Täter (FPÖ), sondern der Aufdecker (Öllinger) im Mittelpunkt. Öllinger hat eine Firma für Datenforensik (die von einem Polizisten mit Erlaubnis seines Dienstgebers geführt wird) beauftragt, in Zusammenhang mit einem merkwürdigen Datenfluss zwischen FPÖ-Mitarbeitern und der neonazistischen Website „Alpen-Donau“ die Echtheit einer Unterschrift zu überprüfen (genauere Darstellung hier).
Natürlich soll und muss darüber diskutiert werden, wie wir das Immunitätsgesetz verbessern können. Nur ein Beispiel: Zivilrechtliche Klagen sind ja schon jetzt jederzeit möglich. So ist es schon vorgekommen, dass große Unternehmen Abgeordnete mit einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage in extremer Höhe eingedeckt haben. Hier wäre an eine Obergrenze zu denken, weil jede Kritik eines Abgeordneten an einem großen Unternehmen – schon jetzt! – seine wirtschaftliche Existenz gefährden kann. Wer mutige Abgeordnete will, sollte nicht vorschnell die parlamentarische Immunität abschaffen!
1. September 2009

FPÖ schützt AusländerInnen - bei der Steuerhinterziehung!

Heute ist ein guter Tag für die österreichischen SteuerzahlerInnen. Wir beschließen im Parlament ein „Transparenz-Paket“, das sich positiv für die SteuerzahlerInnen auswirken wird. Da muss doch eigentlich jeder zustimmen?
Nein, nicht ganz. Die FPÖ hat nämlich ihr Herz für AusländerInnen entdeckt. Aber nur mit einer Einschränkung: Das FPÖ-Herz schlägt nur dann für sie, wenn es sich um SteuerhinterzieherInnen handelt!
Für uns Grüne hingegen ist es selbstverständlich, dass wir dem „Amtshilfe-Durchführungsgesetz“ zustimmen. Damit ist es möglich, ausländischen Steuerbehörden Bank-Daten von SteuerhinterzieherInnen zu übermitteln und somit auch einen entscheidenden Schritt gegen die Geldwäsche zu machen. Die FPÖ sperrt sich dagegen. Warum wohl?
Werner Kogler hat ein hervorragendes Verhandlungsergebnis erzielt: Nicht nur, dass ein Gesetz kommt, das wir jahrelang gefordert haben – so „nebenbei“ hat er den Regierungsparteien auch noch Zugeständnisse abgerungen:
• Ausweitung der Prüfbefugnisse für den Rechnungshof (Skylink-Affäre, Bankenpaket etc.)
• Untersuchungsausschüsse werden künftig nach deutschem Vorbild ein Minderheitenrecht
Da sag noch einmal jemand, in der Opposition könne man nichts bewegen!
13. August 2009

Gerechtigkeit für Wehrmachtsdeserteure!

Deserteure„Auch der persönliche Eindruck ist der eines vollkommen verkommenen und defekten Menschen. (…) Nach Auffassung des Gerichtes ist der Angeklagte nicht mehr als brauchbares Mitglied der Volksgemeinschaft zu werten und [es, Anmerkung] wäre daher vollkommen verfehlt, in der heutigen Zeit, in der ungezählte Menschen besten deutschen Blutes ihr Leben lassen müssen, einen solchen Menschen wie den Angeklagten weiter mitzuschleppen. Das Gericht hat daher über den Angeklagten die Todesstrafe ausgesprochen.“
Das ist ein Zitat aus einem Todesurteil des Feldgerichts der Division Nr. 177 vom 29. Dezember 1944. Am Ort, wo diese menschenverachtende Sprache verwendet worden ist, in der Hohenstaufengasse 3 habe ich heute mit Richard Wadani eine Pressekonferenz durchgeführt. Wadani ist Wehrmachtsdeserteur und Ehrenobmann des Vereins „Personenkomitee Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“.
Wir haben in der Hohenstaufengasse hingwiesen auf die NS-Unrechtsurteilen, die „im Namen des Deutschen Volkes“ gefällt wurden und Stellung bezogen zur Aufarbeitung der Geschichte der Wehrmachtsdeserteure in Österreich. Denn in der Hohenstaufengasse führten in der NS-Zeit unmenschliche Richter persönliche Verfolgungsfeldzüge im „Ersatz-“ bzw. „Heimatheer“ gegen die „Selbstverstümmlerseuche“, sich dem Frontdienst entziehende „Heimaturlauber“ und HochverräterInnen im Heer. Unter ihnen Karl Everts, Leopold Breitler, Erich Schwinge.
Heute gehört die Hohenstauffengasse im Ersten Bezirk zum Bundeskanzleramt. Das restaurierte riesige Gebäude hat weder außen noch innen eine Hinweistafel.
31. Juli 2009

Schwarz-roter Postenschacher!

Bei unseren Regierungsvertretern gibt es keinen Genierer, wenn es um Posten und Pöstchen geht. Da wird in schlechter alter Proporzmanier aufgeteilt, was immer es im staatlichen und staatsnahen Bereich zu vergeben gibt. Letztes Beispiel: Im „Standard“ fordert die ÖVP ganz unverhohlen für Willi Molterer den EU-Kommissar - ganz egal offensichtlich, welches Ressort für einen österreichischen Vertreter vorgesehen sein wird und welche Qualifikation es dafür braucht: „Da kann man sich kaum einen Besseren für verschiedenste Ressorts auf der europäischen Ebene vorstellen.“
Gemach, gemach, liebe Postenverteiler. Warten wir zuerst einmal ab, welches Ressort für einen österreichischen Vertreter - oder eine Vertreterin – vorgesehen ist und diskutieren wir die Sache dann inhaltlich. Und vor allem: Lassen wir profilierten Persönlichkeiten eine Chance zu einer Bewerbung und überlegen uns einen Vorschlag, den unsere EU-Abgeordnete Ulrike Lunacek im März gemacht hat. Demnach soll die Bundesregierung aus einer Reihe von BewerberInnen einen Dreiervorschlag machen. In einem öffentlich durchgeführten Hearing im Parlament kann dann die Entscheidung fallen. Das wäre für die Öffentlichkeit nachvollziehbar.
Lunacek argumentierte damals übrigens mit dem Artikel 23 der Verfassung. Darin heißt es, die Regierung habe bei der Kommissarsnominierung „das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen“.
Was noch für diesen Vorschlag spricht: Auch das EU-Parlament führt Hearings durch, bevor es die Kandidaten für die EU-Kommission bestätigt. So eine Vorgangsweise würde das Ansehen der Politik insgesamt wieder etwas heben.

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